Die Betreuungsdienste werden auf Stundenbasis abgerechnet.
Der Preis pro Stunde beträgt 36,50 €.
Anfahrtspauschale pro Tag: 4,00 €
Für gemeinsame Autofahrten innerhalb meiner Dienstleistungen berechne ich zusätzlich 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
Dazu zählen z.b. Fahrten zum Einkauf, zum Arzt oder sonstige Begleitdienste.

Unter bestimmten Bedingungen können Betreuungsdienste für Senioren durch private Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen oder staatliche Programme abgedeckt sein.
Die Abrechnung erfolgt dann über diese Versicherungen.

In vielen Fällen müssen Senioren oder ihre Familien die Betreuungsdienste selbst finanzieren. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Dienstleister und dem Kunden auf Basis einer Vereinbarung oder eines Vertrags.

Um Verhinderungspflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein und die Verhinderungspflege muss von der Pflegekasse genehmigt werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung für Verhinderungspflege wird durch die Pflegekasse festgelegt und ist begrenzt auf einen bestimmten Betrag 1685 € pro Jahr. Insgesamt bis zu 6 Wochen oder 42 Tage.

